Damit Sie auch nach dem Wegfall der "Neupatientenregelung" bei medizinischer Notwendigkeit einen dringenden Termin in einer Facharztpraxis erhalten können, hat der Gesetzgeber seit 1.1.2023 neue Regelungen geschaffen. Und so geht's:
Ergibt sich beim Hausarzt, dass Sie eine dringende Weiterbehandlung benötigen, kann die Hausarztpraxis direkt für Sie einen Termin beim Facharzt vereinbaren. Sie erhalten dann den Termin und einen Überweisungsschein.
Hat die Hausarztpraxis keine Zeit, einen Termin zu vermitteln, können Sie einen Termin selbst buchen. Meistens benötigen Sie dafür einen Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt.
Für einen Augenarzttermin benötigen Sie keinen Vermittlungscode!
➔ Telefonisch bei der KV über die Servicenummer 116 117
➔ Online bei der KV unter www.eterminservice.de
Auf dieser Webseite werden Sie gefragt, ob Sie einen Vermittlungscode haben. Sie klicken "Nein" an.
Dann öffnet sich das Fenster, um die gewünschte Fachrichtung und PLZ auszuwählen.
Anschließend geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Per Mail erhalten Sie eine 6stellige PIN, mit der Sie sich verifizieren können.
So landen Sie dann auf der Liste der Augenärzte mit freien Terminen und werden schließlich noch nach ihren Adressdaten gefragt.
Also ganz einfach!
