Damit Sie auch nach dem Wegfall der "Neupatientenregelung" bei medizinischer Notwendigkeit einen dringenden Termin in einer Facharztpraxis erhalten können, hat der Gesetzgeber seit 1.1.2023 neue
Regelungen geschaffen. Und so geht's:
Direkte Vermittlung der Hausarztpraxis an eine Facharztpraxis
Ergibt sich beim Hausarzt, dass Sie eine dringende Weiterbehandlung benötigen, kann die Hausarztpraxis direkt für Sie einen Termin beim Facharzt vereinbaren. Sie erhalten dann den Termin
und einen Überweisungsschein.
Dringliche Überweisung mit/ohne Vermittlungscode
Hat die Hausarztpraxis keine Zeit, einen Termin zu vermitteln, können Sie einen Termin selbst buchen. Meistens benötigen Sie dafür einen Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt.
Für einen Augenarzttermin benötigen Sie keinen Vermittlungscode!